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Rechtschreibung: verblasste Substantive

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Kennen Sie den Ausdruck verblasste Substantive? Darum – und damit um ein etwas schwammiges Kapitel der deutschen Rechtschreibung – geht es in diesem Beitrag.

Bei „teilnehmen“ ist es klar. Wie sieht es mit „Rad fahren“ oder „ich gehe eislaufen“ aus? Ich spreche von der Groß- und Kleinschreibung dieser Begriffe und damit auch von der Getrennt- und Zusammenschreibung.

Auf dem Bild ist ein Ausschnitt zu sehen, in dem Rad fahren korrekt getrennt geschrieben ist. Weil es kein verblasstes Substantiv ist.

Zunächst, alle drei Tätigkeiten sind richtig geschrieben. Dennoch lohnt sich ein kurzer Blick darauf, weil oft die Frage gestellt wird, wie solche Zusammensetzungen aus Substantiv und Verb korrekt geschrieben werden.

Die Faustregel: grundsätzlich getrennt

Grundsätzlich schreibt man Kombinationen aus einem Substantiv und einem Verb getrennt, dabei schreibt man das Substantiv groß, das Verb klein. Beispiele dafür sind: Auto fahren, Rad fahren oder auch das etwas aus der Zeit gefallene Hof halten.

Allerdings greift diese Faustregel nicht, wenn es sich um verblasste Substantive handelt. So werden Substantive bezeichnet, deren ursprüngliche Bedeutung in der Redewendung nicht mehr klar zu erkennen ist. Dann werden diese (nun) Verben zusammen und kleingeschrieben. Beispiele dafür sind: wetteifern, irreführen, teilnehmen oder eben auch eislaufen.

Achtung: Wird das Verb substantiviert, schreibt sich der ganze Begriff groß und zusammen. Ein einfaches Kennzeichen für diesen Fall ist, dass man einen Artikel davor setzen könnte. Hier etwa: Durch das regelmäßige Radfahren wächst …

Hier ist ein Ausschnitt zu sehen, auf dem Radfahren korrekt zusammen geschrieben ist. Weil es substantiviert gebraucht wird.

Gibt es eine Regel für verblasste Substantive?

Nein, leider, Sprachen leben und verändern sich. Es kommen neue Wörter hinzu, Schreibweisen werden angepasst. Denken Sie an die vielen Begriffe aus der Digitalisierung, die es vor einigen Jahren schlichtweg nicht gab und die nun im Duden stehen: etwa das Smartphone. Oder denken Sie an die Adjektive beim Neujahrsgruß „Frohes Neues Jahr“, die nun großgeschrieben werden dürfen (auch wenn ich empfehle, bei der Kleinschreibung zu bleiben).

Tipp: Da keine Regel sagt, wann ein Substantiv verblasst ist oder nicht, greife ich im Zweifel immer zum Duden. Das ist natürlich auch digital möglich.

Mit einem weiteren Tipp möchte ich schließen: Wenn es Wörter gibt, die ich immer wieder nachschlage, schreibe ich diese auf einen Zettel. Den lege ich mir gut sichtbar auf meinen Schreibtisch. Mit der Zeit finden diese Wörter dann den Weg in meinen Kopf.

Der Beitrag Rechtschreibung: verblasste Substantive erschien zuerst auf Wortladen.com.


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